Gefahrgutbeauftragter

Wir helfen Ihnen gerne auch im Bereich Gefahrgut, laut Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG).


Unsere ausgebildeten und trainierten Gefahrgutbeauftragten laut ADR/RID unterstützen Ihren Betrieb bei den Aufgaben Gefahrgut insbesondere beim Verpacken, Kennzeichnen, Verladen und Transportieren.
 

Ziel:

Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter umfassen, haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung, als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.
 

Aufbau:

Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragen sind:

  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
  • Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für die Behörde über die Tätigkeit des Unternehmens in bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen

Projekttyp: