COVID-19 Pandemie

Die COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 Pandemie hält das Land und die Welt außer Atem, insbesondere auch die Wirtschaft.

Das genaue Ausmaß sowie der weitere Verlauf sind uns zurzeit noch nicht bekannt.

Es sind die Vorgaben und Empfehlungen der AGES zu beachten.
Insbesondere hervorzuheben hierzu sind:

Diese Vorgaben ändern sich momentan je nach Bedrohungslage sehr schnell und müssen regelmäßig aktualisiert werden, was wir gerne für unsere Kunden übernehmen.

 

Vorgehen zum Schutz vor COVID

Wir sind gerne für Sie verfügbar zur Beratung bzw. Evaluierung von sämtlichen Maßnahmen. Für unsere Kunden haben wir einige Maßnahmen empfohlen bzw. bei der Umsetzung unterstützt, Evaluierung und Dokumentation dazu ausgeführt.

Gemäß § 2 Z. 4 der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetze sind explizit Ausnahmen für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten vorgesehen.

Insbesondere beraten wir momentan zum Schutz von Angestellten.

Dazu gehen wir nach dem "STOP"-Prinzip vor:

  1. Substitution: Kann eine Gefahr beseitigt werden, z.B. durch Telearbeit, Videokonferenz, von „Bedienung“ auf „Selbstbedienung“ oder „Bestellung“ umstellen oder Automatenbetrieb?
  2. Technik: Kann man den Menschen von einer Gefahr trennen oder die Gefahr minimiert werden, z.B. durch eine Schutzeinrichtung, Absaugung oder Luftstromabführung, Verringerung/Verstellen von Sitzgelegenheiten, Abstand durch Einrichtung oder Kennzeichnung vergrößern
  3. Organisation: Kann durch eine organisatorische Maßnahme die Wirkung der Gefahr minimiert werden, z.B. gleichzeitig vorhandene Personenanzahl verringern bzw. nur eine Person gleichzeitig anwesend, Abstand zwischen Personen schaffen, regelmäßige Desinfektion
  4. Personenbezogen: Diese sind ggf. ergänzende Maßnahmen wie z.B. Handschuhe, Hautpflege, PSA

Auch für Telearbeit-Arbeitsplätze muss nach ASchG eine Evaluierung der Arbeitsstelle erfolgen, welche wir durchführen (Dokumentation der nötigen Maßnahmen). Gerne erledigen wir dies für unsere Kunden

 

Weiters: natürlich bereiten wir auch die vorgeschriebene Unterweisung der Mitarbeiter je Bereich, Gefahr und Maßnahmen auf.

Was dabei häufig vergessen wird ist der Hautschutz nach Desinfektion und häufigem Waschen der Hände!
Ein Schulungsvideo zu unserer Unterweisung zum korrekten Händewaschen und korrekten benetzung der gesamten Hand finden Sie hier.

 

Maßnahmen der PM+S Ziviltechniker GmbH zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID

Für uns ist die Sicherheit unserer Mitarbeiter sowie unserer Kunden am Wichtigsten. Wenn keine Gefährdung und kein Gesetzesübertritt zu befürchten ist, werden wir unsere Dienstleistung weiterhin anbieten.

Zur Eindämmung des COVID und zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Leistungen hat die PM+S Ziviltechniker GmbH folgende Maßnahmen in Kraft gesetzt:

  • Befristete Telearbeit (Home-Office) sowie teilweise Kurzarbeit
  • Gemeinsame Abstimmung per Telefon oder Online-Meetings
  • Einhalten von vorgegebenen Sicherheitsabstände zu anderen Personen, Minimierung der Personenanzahl. Einhalten der vorgeschriebenen Vorgangsweise und Hygiene.
  • Verwendung von mitgeführtem Desinfektionsmitteln, bei Bedarf Verwendung von mitgeführten Einweghandschuhen.
  • Dienstleistungen mit einer erforderlichen Anwesenheit von mehr als 5 Personen wurden eingestellt (keine Schulungen)
  • Freiwillige Quarantäne als Home-Office von uns bei Verdacht von Krankheit oder Kontakt zu COVID-Verdachtsfällen

 

Angebote für unsere Kunden

Die PM+S Ziviltechniker GmbH stellt sicher, dass bei der Erbringung seiner Leistungen die festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden.

Möglichst werden wir Betreuung und Beratung in Home Office durchführen. Nur auf ausdrücklichem Wunsch bzw. wenn nicht anders möglich werden wir vor Ort Termine z.B. für Prüfungen durchführen.

Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für eine diesbezügliche kurzfristige Abstimmung gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir bei zu großem Aufschub die gesetzlichen Fristen in den verbleibenden Monaten möglicherweise nicht mehr einhalten könnten.

 

Für unsere Kunden können wir weiters den präventivdienstlichen Betreuungsumfang (Sicherheitsfachkraft) durch COVID neu bewerten und Anpassungen dadurch erreichen.

 

Weitere Informationen und Vorlagen

Auswahl an möglichen Arbeitsanweisungen, gerne beraten wir dazu bzw. erstellen eine für Sie zugeschnittene Arbeitsanweisung:

 

Kundmachung des Arbeitsinspektorats sind einige mögliche Maßnahmen und Umsetzungen skizziert, sowie Handlungstipps. https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1/Coronavirus.html#heading_VGUe_Untersuchungen

Zusammenfassung Erlass ZAI zu Corona mit Ergänzung und Erläuterung. Insbesondere der Hinweis auch Heimarbeitsstellen zu evaluieren. https://voesi.at/Beitrag/611/2020-03-20-ERLASS-ZAI-zu-Corona-mit-Erganzung-und-Erlauterung/