Die COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 Pandemie hält das Land und die Welt außer Atem, insbesondere auch die Wirtschaft.
Das genaue Ausmaß sowie der weitere Verlauf sind uns zurzeit noch nicht bekannt.
Es sind die Vorgaben und Empfehlungen der AGES zu beachten.
Insbesondere hervorzuheben hierzu sind:
Diese Vorgaben ändern sich momentan je nach Bedrohungslage sehr schnell und müssen regelmäßig aktualisiert werden, was wir gerne für unsere Kunden übernehmen.
Wir sind gerne für Sie verfügbar zur Beratung bzw. Evaluierung von sämtlichen Maßnahmen. Für unsere Kunden haben wir einige Maßnahmen empfohlen bzw. bei der Umsetzung unterstützt, Evaluierung und Dokumentation dazu ausgeführt.
Gemäß § 2 Z. 4 der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetze sind explizit Ausnahmen für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten vorgesehen.
Insbesondere beraten wir momentan zum Schutz von Angestellten.
Dazu gehen wir nach dem "STOP"-Prinzip vor:
Auch für Telearbeit-Arbeitsplätze muss nach ASchG eine Evaluierung der Arbeitsstelle erfolgen, welche wir durchführen (Dokumentation der nötigen Maßnahmen). Gerne erledigen wir dies für unsere Kunden
Weiters: natürlich bereiten wir auch die vorgeschriebene Unterweisung der Mitarbeiter je Bereich, Gefahr und Maßnahmen auf.
Was dabei häufig vergessen wird ist der Hautschutz nach Desinfektion und häufigem Waschen der Hände!
Ein Schulungsvideo zu unserer Unterweisung zum korrekten Händewaschen und korrekten benetzung der gesamten Hand finden Sie hier.
Für uns ist die Sicherheit unserer Mitarbeiter sowie unserer Kunden am Wichtigsten. Wenn keine Gefährdung und kein Gesetzesübertritt zu befürchten ist, werden wir unsere Dienstleistung weiterhin anbieten.
Zur Eindämmung des COVID und zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Leistungen hat die PM+S Ziviltechniker GmbH folgende Maßnahmen in Kraft gesetzt:
Die PM+S Ziviltechniker GmbH stellt sicher, dass bei der Erbringung seiner Leistungen die festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden.
Möglichst werden wir Betreuung und Beratung in Home Office durchführen. Nur auf ausdrücklichem Wunsch bzw. wenn nicht anders möglich werden wir vor Ort Termine z.B. für Prüfungen durchführen.
Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für eine diesbezügliche kurzfristige Abstimmung gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir bei zu großem Aufschub die gesetzlichen Fristen in den verbleibenden Monaten möglicherweise nicht mehr einhalten könnten.
Für unsere Kunden können wir weiters den präventivdienstlichen Betreuungsumfang (Sicherheitsfachkraft) durch COVID neu bewerten und Anpassungen dadurch erreichen.
Auswahl an möglichen Arbeitsanweisungen, gerne beraten wir dazu bzw. erstellen eine für Sie zugeschnittene Arbeitsanweisung:
Kundmachung des Arbeitsinspektorats sind einige mögliche Maßnahmen und Umsetzungen skizziert, sowie Handlungstipps. https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1/Coronavirus.html#heading_VGUe_Untersuchungen
Zusammenfassung Erlass ZAI zu Corona mit Ergänzung und Erläuterung. Insbesondere der Hinweis auch Heimarbeitsstellen zu evaluieren. https://voesi.at/Beitrag/611/2020-03-20-ERLASS-ZAI-zu-Corona-mit-Erganzung-und-Erlauterung/