Abnahmeprüfungen wie auch wiederkehrede Prüfung sind unsere Kompetenz.
Wir prüfen Ihre Geräte nach den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien, insbesondere der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und Hebeanlagenbetriebsverordnung (HBV) sowie den einzelnen Landesgesetzen.
Erstellen der Prüfbescheinigung gemäß Gewerbeordnung (GeWO §82b).
Erklärung zur regelmäßige Prüfun gemäß §82b GewO durch die PM+S Ziviltechniker GmbH.
Folgende Punkte sind bei der Überprüfung zu beachten:
Auch dieses Jahr sorgte ein Team der PM+S Ziviltechniker GmbH bei Fa. Johann Strauss für Sicherheit:
Wiederkehrende Prüfungen abgeschlossen: Sicherheit für Türen und Tore, Stapler, Arbeitskörbe, Fahrzeugkrane, Autokrane bis 200 Tonnen.
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