Erstellen der Prüfbescheinigung gemäß Gewerbeordnung (GeWO §82b).
Erklärung zur regelmäßige Prüfun gemäß §82b GewO durch die PM+S Ziviltechniker GmbH.
Folgende Punkte sind bei der Überprüfung zu beachten:
- Bescheidauflagen aller Gewerbebescheide
- Maschinenliste (genehmigte Anlagen):
- Aufstellung aller Maschinen im Betrieb mit folgenden Daten:
- Bezeichnung, Type
- Baujahr
- Elektr. Anschluss
- Eventuell auch Erfassung in einem Aufstellungsplan
- Abnahme- und Wiederkehrende Prüfung: (Atteste, Prüfbücher)
- Vorlage aller Prüfbücher und Atteste
- Kontrolle auf Aktualität
Beauftragte im Betrieb:
- Abfallbeauftragter (mehr als 100 Arbeitnehmer, ab 01.10.95)
- Giftbeauftragter (Gifte die hergestellt oder in Verkehr gesetzt werden)
- Strahlenschutzbeauftragter (Anlagen mit radioaktiven Stoffen)
- Sicherheitsvertraunensperson (SVP)(Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmer)
- Sicherheitsfachkraft (SFK)
- Arbeitsmediziner
- Arbeitsschutzausschuss
- Brandschutzbeauftragter
- Gefahrengutbeauftragter
Nicht genehmigte Anlagen:
- Überprüfung, ob die Anlagen genehmigungspflichtig sind.