Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmittel

Abnahmeprüfungen wie auch wiederkehrede Prüfung sind unsere Kompetenz.

Wir prüfen Ihre Geräte nach den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien, insbesondere der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) §7, §8, §9, jedoch auch weitere Prüfungen nach ASchG. Auch prüfen wir 

Dies betrifft insbesondere:

  • Krane, LKW Ladekräne, Hallenkräne, Turmdrehkran, Mobilkran, Werkstattkran, Winden und Kettenzüge,
  • sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen,
  • Regalbediengeräte,
  • Hubtische,
  • Fahrzeughebebühnen,
  • Ladebordwände,
  • Anpassrampen,
  • Türen und Tore
  • Materialseilbahnen, auf die das Seilbahngesetz 2003 keine Anwendung findet,
  • Bagger und Radlader
  • Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe,
  • selbstfahrende Arbeitsmittel,
  • Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen,
  • Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern,
  • Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz,
  • Befahr- und Rettungseinrichtungen,
  • mechanische Leitern,
  • Stetigförderer
  • kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme,
  • Bolzensetzgeräte,
  • fahrbare und verfahrbare Hängegerüste,
  • Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (zB Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge)
  • Hebeanlagen für ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen (zB Fassadenbefahrgeräte, Mastkletterbühnen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau),

 

Weiters auch Prüfungen nach VEXAT:

  • Gefahrstoffschränke
  • Gefahrstoffräume
  • Gefahrstoffcontainer
  • Explosionszonen