Abnahmeprüfungen wie auch wiederkehrede Prüfung sind unsere Kompetenz.
Wir prüfen Ihre Geräte nach den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien, insbesondere der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) §7, §8, §9, jedoch auch weitere Prüfungen nach ASchG. Auch prüfen wir
Dies betrifft insbesondere:
- Krane, LKW Ladekräne, Hallenkräne, Turmdrehkran, Mobilkran, Werkstattkran, Winden und Kettenzüge,
- sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen,
- Regalbediengeräte,
- Hubtische,
- Fahrzeughebebühnen,
- Ladebordwände,
- Anpassrampen,
- Türen und Tore
- Materialseilbahnen, auf die das Seilbahngesetz 2003 keine Anwendung findet,
- Bagger und Radlader
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe,
- selbstfahrende Arbeitsmittel,
- Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen,
- Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern,
- Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz,
- Befahr- und Rettungseinrichtungen,
- mechanische Leitern,
- Stetigförderer
- kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme,
- Bolzensetzgeräte,
- fahrbare und verfahrbare Hängegerüste,
- Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (zB Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge)
- Hebeanlagen für ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen (zB Fassadenbefahrgeräte, Mastkletterbühnen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau),
Weiters auch Prüfungen nach VEXAT:
- Gefahrstoffschränke
- Gefahrstoffräume
- Gefahrstoffcontainer
- Explosionszonen