Immer wieder werden wir gefragt, weshalb eine regelmäßige Prüfung nach §82b Gewerbeordnung (GewO 1994) durchgeführt werden sollte, und das alle fünf bzw. sechs Jahre wiederholt werden muss.Bei dieser Prüfung nach §82b GewO wird geprüft, ob
Erstellen der Prüfbescheinigung gemäß Gewerbeordnung (GeWO §82b).
Erklärung zur regelmäßige Prüfun gemäß §82b GewO durch die PM+S Ziviltechniker GmbH.
Folgende Punkte sind bei der Überprüfung zu beachten:
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