Direkt zum Inhalt
PM+S Ziviltechniker GmbH
Das österreichweite "Sicherheitstechnische Zentrum"

Logo

Startseite

Hauptmenü

  • Home
  • Arbeitssicherheit
  • Maschinensicherheit
  • Umweltsicherheit
  • PHA Software
  • Wir über uns
  • Impressum
  • Datenschutz

Sie sind hier

Startseite

Gewerbeordnung

Regelmäßige Prüfung nach §82b Gewerbeordnung

Immer wieder werden wir gefragt, weshalb eine regelmäßige Prüfung nach §82b Gewerbeordnung (GewO 1994) durchgeführt werden sollte, und das alle fünf bzw. sechs Jahre wiederholt werden muss.
Bei dieser Prüfung nach §82b GewO wird geprüft, ob

Tags:

  • §82b GewO
  • Gewerbeordnung
  • regelmäßige Prüfung
  • Betriebsanlagenprüfung
  • Bescheidprüfung
  • Genehmigungsbescheide
  • Weiterlesen über Regelmäßige Prüfung nach §82b Gewerbeordnung
RSS - Gewerbeordnung abonnieren
  • Home
  • Arbeitssicherheit
  • Maschinensicherheit
  • Umweltsicherheit
  • PHA Software
  • Gutachten und Sachverständige
  • Referenzen
  • Wir über uns
  • Impressum
  • Tags
  • Datenschutz

Kontakt

PM+S Ziviltechniker GmbH
Traunuferstr. 5, 4600 Wels

Außenstelle: 
1050 Wien

5020 Salzburg

+43 (0) 7242 6666 0

office@PMplusS.com

Aktuelles

Ein Gutes und Sicheres Jahr 2022 wünschen wir
Wir suchen neue Kollegen und Kolleginnen als Sicherheitsfachkraft
Neue Zweigstelle in Salzburg
Ein Gutes und Sicheres Jahr 2021 wünschen wir
PM+S Ziviltechniker GmbH vergrößert sich und sucht in OÖ, Österreich West und Österreich Süd - Partnerschaft und Mitarbeiter

Tags

Aufzugsprüfung (2) Spielplatzprüfung (2) Unterweisung (3) Wiederkehrende Prüfung (3) Aufzug (3) Sicherheitstechnik (3) §82b GewO (2) Fahrtreppe (2) Sicherheit (2) Aufzugsprüfer (2) Evaluierung (2) Hebezeug (2)
Mehr

Kontakt und Copyright

PM+S Ziviltechniker GmbH
Traunuferstr. 5, 4600 Wels
Aussenstelle: 
Siebenbrunnengasse 7, 1050 Wien

+43 (0) 7242 6666 0

office@PMplusS.com