Das CE-Kennzeichen bzw. die EG-Konformitätserklärung ist die Erklärung des Herstellers laut EU-Verordnung 765/2008, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harminisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft festgelegt sind.
Ein einheitliches Schutzniveau für Maschinen und unvollständige Maschinen wurde in der Maschinenrichtlinie (MRL, Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates) erfasst, welche durch die österreichische Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) zu nationalem Recht wurde.
Nach der MSV 2010 hat jede Maschine vor dem Inverkehrbringen/Inbetriebnehmen sicherzustellen, dass:
Unsere Expertise:
Vorgehen Konformitätsbewertung:
Unser Vorgehen:
Normenrecherche
Kontrolle, ob es harmonisierte Normen für die Anlage gibt
Auflistung anwendbarer Vorschriften und relevante Normen
Kontrolle der vorhandenen Unterlagen (Betriebsanleitung, technische Dokumentation,usw.)
Beratung bei der Erstellung der technischen Unterlagen für die Maschine
Durchführung der Risikobeurteilung gem. EN 12100:2010
Dokumentation der vorgeschlagenen Maßnahmen
Vorlage der Konformitätserklärung unterschriftsfertig inkl. Gefahrenübernahme