Beratung entsprechend MSV (CE-Kennzeichnung)

Das CE-Kennzeichen bzw. die EG-Konformitätserklärung ist die Erklärung des Herstellers laut EU-Verordnung 765/2008, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harminisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft festgelegt sind. 

Ein einheitliches Schutzniveau für Maschinen und unvollständige Maschinen wurde in der Maschinenrichtlinie (MRL, Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates) erfasst, welche durch die österreichische Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) zu nationalem Recht wurde.

Nach der MSV 2010 hat jede Maschine vor dem Inverkehrbringen/Inbetriebnehmen sicherzustellen, dass:

  • die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt sind
  • die technischen Unterlagen und Anleitungen verfügbar sind
  • die zutreffende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden
  • die EG-Konformitätserklärung ausgestellt ist
  • das CE-Kennzeichen angebracht ist

Unsere Expertise:

  • Gutachter für Risikobeurteilung, Durchführung von Risikoanalyse, Risikobeurteilung, Gefahrenanalyse
  • Experten hinsichtlich risikomindernder Schutzmaßnahmen
  • Beratung bei Entwicklung, Konstruktion und Fertigung als Grundlage

Vorgehen Konformitätsbewertung:

  • Unterliegt mein Produkt der Maschinenrichtlinie?
  • Sind weitere CE - Kennzeichnungsrichtlinien anzuwenden (Niederspannungsrichtlinie, )?
  • Handelt es sich um eine "gefährliche Maschine"?
  • Welche Normen sind verfügbar? (Harmonisierte Normen, etc.)

Unser Vorgehen:

  1. Normenrecherche

    1. Kontrolle, ob es harmonisierte Normen für die Anlage gibt

    2. Auflistung anwendbarer Vorschriften und relevante Normen

  2. Kontrolle der vorhandenen Unterlagen (Betriebsanleitung, technische Dokumentation,usw.)

  3. Beratung bei der Erstellung der technischen Unterlagen für die Maschine

  4. Durchführung der Risikobeurteilung gem. EN 12100:2010

  5. Dokumentation der vorgeschlagenen Maßnahmen

  6. Vorlage der Konformitätserklärung unterschriftsfertig inkl. Gefahrenübernahme

 

Merkblatt M044 der AUVA Leitfade für Maschineneinkäufer

Merkblatt M090 der AUVA Die CE-Kennzeichnung