PM+S Ziviltechniker GmbH wünscht ein sicheres Jahr 2017

Die vermeindlich ruhige Zeit des Jahres ist angebrochen, Feiertage und Jahreswechsel verlangen jedoch ebenfalls nach Achtsamkeit.
So ist im Winter mit rutschigen Fahrbahnen und Gehwegen zu rechnen - Eisflächen, Dachlawienen und Kälte sind nur einige der Gefahren, denen man Achtung schenken sollte.

Für das Jahr 2017 haben wir als Sicherheitstechnisches Zentrum wieder Schwerpunktthemen für unsere Kunden:

  • Ordner Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokumente (SuGD)
  • Unterweisungen

Auch in dieser Zeit und im neuen Jahr 2017 wünschen wir Ihnen alles Gute und Unfallfreiheit!
Gerne sind wir in diesem Zusammenhang bei Fragen oder zur Unterstützung für Sie jederzeit verfügbar.

 

Ordner Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokumente (SuGD)

Um Unterlagen strukturierter ablegen zu können und schneller zu finden, bieten wir unseren Kunden kostenfrei einen einheitlichen Ordner für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokumente an.
Dieser Ordner hat neben einem je Firma und Betriebsstätte eigenen Außen-Design ein einheitliches Inhaltsverzeichnis und ist mit Beispiel-Unterlagen vorgefüllt.

  1. Führen und Organisieren
  2. Brandschutz
  3. Berichte und Protokolle
  4. Evaluierung
  5. Unterweisung
  6. Unfallentwicklung
  7. Gesundheitschutz und Gesundheitsförderung
  8. Prüfpflichten, Prüfbücher
  9. Bescheide und Behörden
  10. Diverses

Dieser Ordner wird von uns auch digital geführt und kann ebenfalls jederzeit übergeben werden. Wir hoffen dadurch Ihre Arbeit zu erleichtern und Ihnen Koordinationsaufgaben abnehmen zu können.

Sollten Sie ebenfalls Interesse an diesen Ausarbeitungen haben, bitten wir um eine kurze Nachricht um Details dazu zu besprechen.

 

Unterweisungen

Wir haben unsere Muster-Unterweisungen aktualisiert und erweitert. Von allgemeiner Sicherheitsunterweisung über Unterweisungen für Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten bieten wir zahlreiche Muster-Lösungen incl. Kontrollfragen und Dokumentation.
Wir bieten unseren Kunden Unterweisungen auch teilweise im Rahmen der Sicherheitstechnischen Begehung an.

Unterweisen bedeutet, jemanden durch „Weisen“ wissend und könnend zu machen. […] Darunter versteht man die methodische Vermittlung der zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen. Bei der Unterweisung liegt das Hauptgewicht auf der Vermittlung von Verhaltensweisen und Verantwortungsbewusstsein. – siehe Wikipedia.

Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten regelmäßig, z.B. jährlich wiederholt werden, um verinnerlicht zu werden. Bei Auszubildenden sollten die Unterweisungen häufiger geschehen.

Unterweisungen sind insbesondere bei neuen bzw. geänderten Bedingungen durchzuführen, z.B. in folgenden Fällen:

  • regelmäßig (wiederholend)
  • Neueinstellung oder Versetzung / neue Tätigkeit
  • neue Umgebungsbedingungen (z.B. neue Maschine, neue Arbeitsweise bzw. Arbeitsablauf, …)
  • neue eigene Bedingungen (z.B. Schwangerschaft, Lehrlinge, Krankheit, …)
  • bei Anlassfällen (z.B. Beinahe-Unfall, Besichtigung…)

 

Die Unterweisung sollte beinhalten:

  • mögliche Gefährdungen
  • Schutzmaßnahmen
  • Verhaltensregeln und Notfallvorgaben
  • einschlägige Inhalte der Vorschriften und Regeln

Die Unterweisungen haben die Betriebsanweisungen sowie Bedienungsanleitungen einzubeziehen und können durch praktische Übungen ergänzt werden, bis die Inhalte verinnerlicht wurden. Die Unterweisungen sind weiters zu dokumentieren.

Eine Arbeitsunterweisung gemäß REFA erfolgt in vier Stufen:

  1. Stufe – Vorbereitung: Die lernende Person wird auf die Unterweisung durch den Ausbilder vorbereitet.
  2. Stufe – Vorführung: Der Arbeitsvorgang wird der lernenden Person vorgemacht.
  3. Stufe – Ausführung: Die lernende Person macht den Arbeitsvorgang unter Aufsicht des Ausbilders nach.
  4. Stufe – Abschluss: Der Arbeitsvorgang wird bis zu seiner einwandfreien Beherrschung eingeübt.