Zur Gewährleistung des sicheren Zustands auch von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für einen effektiven Personen- und Sachschutz sind Sicherheitsbestimmungen erlassen worden, um entsprechende Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden.
Betriebsmittel sind abhängig vom Einsatz teilweise auch großen Belastungen ausgesetzt, rauhe oder korrosive Umgebungen, Explosionsgeschutz usw.. Defekte können bei allen elektrischen Betriebs- und Arbeitsmitteln auftreten, nicht nur bei Abbruchhämmer an der Baustelle, sondern auch z.B. ein Kabelbruch am Laptop-Netzteil oder ein zu großer Wiederstand in Verteilersteckdosen. Defekte an Betriebsmitteln können Ursache für Personenschäden sein, elektrische Schläge oder Brände. Doch auch von Mitarbeitern mitgebrachte elektrische Betriebsmittel wie Wasserkocher, Kaffemaschine, Radio oder Handyladegerät können bei defekten eine Gefahr darstellen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu überprüfen. (Arbeitsinspektorat Österreich)
Wir stellen für Sie auch als Elektrofachkraft sicher, dass Ihren Mitarbeitern und Ihrer Firma nichts passiert!
Eine Gefahrenbeurteilung ergibt das Intervall der wiederkehrende Prüfungen, aufgrund:
Laut Arbeitsinspektorat Österreich (abgerufen am 31.01.2018) steht: "Zur Bestimmung der Länge der Prüfintervalle können die Festlegungen in Tabelle 1B der BGV A3 der Deutschen Berufsgenossenschaften herangezogen werden. Wenn diese beachtet werden, kann davon ausgegangen werden, dass der sichere Zustand der Betriebsmittel gewährleistet bleibt."
Laut BGV A3 der Deutschen Berufsgenossenschaften (Tabelle 1B) steht:
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximal-Werte | Art der Prüfung | Prüfer |
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüff rist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, |
auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft , bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
In gemeinsamer Abstimmung mit Ihnen führen wir gerne Beratung, Planung, Unterweisung und auch Prüfung durch, bei Ihnen vor Ort oder in unseren Filialen. Als Sicherheitsfachkräfte können wir Teile dieser Arbeit für Sie ohne Mehrkosten in unserer Einsatzzeit erledigen.
Die Prfung erfolgt dabei nach gesetzlichen Regeln sowie dem Stand der Technik: