T9 B3 ADR GGSt GGBG

Prüfung von Verpackungen und Tanks nach dem GGSt bzw. GGBG/ADR und CSC (T9, ehem. B3)

Wer gefährliche Güter und Arbeitsstoffe transportiert, muss sich an das internationale Gefahrgutrecht (ADR/RID) halten.

Die von den Fahrzeugherstellern gefertigten Tanks und Behältnisse müssen ab der Herstellung und regelmäßig überwacht und kontrolliert werden. 

Wir prüfen und verlängern die Bescheinigung T9 (ehem. B3) gerne.

 

https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:9ca6204a-7382-40b1-b1ee-aef130e5d2ec/ADR-2021-konsolidiert.pdf

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