Brandschutzpläne erstellen gemäß Technischer Regeln Vorbeugender Brandschutz (TRVB O 121).
Brandschutzpläne sind vereinfachte Gebäude- und Lagepläne, und müssen alle Informationen enthalten, die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen nötig sind.
Ziel:
Anfertigen von Brandschutzplänen nach den Vorgaben der TRVB O121 zur Auflage bei der Feuerwehr und im Betrieb.
Aufbau:
Aktuelle Pläne, auch Lageplan, sollten vorliegen. Ansonsten können wir auch die Aufmaße aufnehmen.