Sicherheitstechnische Dienste (Sicherheitfsfachkraft)

Laut Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) ist eine Sicherheitsfachkraft (SFK oder SiFa) zu bestellen und im erforderlichen Ausmaß, mindestens aber im Ausmaß der Mindesteinsatzzeit, zu beschäftigen.

Unser Sicherheitspaket:

  • verantwortliche Wahrnehmung der sicherheitstechnischen Betreuung als externe Sicherheitsfachkraft, Aufgaben entsprechend ASchG §§ 76 ff BGBl 450/1994 idgF
  • Arbeitsplatzmessungen (Orientierungsmessungen)
  • Prüfungen von Hebezeugen, Toren, Aufzügen, Staplern, Arbeitskörben usw.
  • Schulung der Sicherheitsvertrauenspersonen und Mitarbeiter
  • Durchführung der Evaluierung
  • Sicherheitsreport (jährlich)

Unser Sicherheitspaket für die sicherheitstechnische Betreuung (entspr. § 76 ASchG) beschaltet Elemente des Sicherheitsmanagements (vgl. Qualitätsmanagement).

Leistungsumfang:

  • wiederkehrende Prüfungen
  • Erstellung und Anpassung der Evaluierungsdokumente
  • Koordination mit Arbeitsmediziner
  • Erstellung von Begehungsberichten (Sicherheitsreport)

 

Projekttyp: