Wir helfen Ihnen gerne auch im Bereich Gefahrgut, laut Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG).
Unsere ausgebildeten und trainierten Gefahrgutbeauftragten laut ADR/RID unterstützen Ihren Betrieb bei den Aufgaben Gefahrgut insbesondere beim Verpacken, Kennzeichnen, Verladen und Transportieren.
Ziel:
Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter umfassen, haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung, als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.
Aufbau:
Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragen sind: