Laut Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) ist eine Sicherheitsfachkraft (SFK oder SiFa) zu bestellen und im erforderlichen Ausmaß, mindestens aber im Ausmaß der Mindesteinsatzzeit, zu beschäftigen.
Unser Sicherheitspaket:
- verantwortliche Wahrnehmung der sicherheitstechnischen Betreuung als externe Sicherheitsfachkraft, Aufgaben entsprechend ASchG §§ 76 ff BGBl 450/1994 idgF
- Arbeitsplatzmessungen (Orientierungsmessungen)
- Prüfungen von Hebezeugen, Toren, Aufzügen, Staplern, Arbeitskörben usw.
- Schulung der Sicherheitsvertrauenspersonen und Mitarbeiter
- Durchführung der Evaluierung
- Sicherheitsreport (jährlich)
Unser Sicherheitspaket für die sicherheitstechnische Betreuung (entspr. § 76 ASchG) beschaltet Elemente des Sicherheitsmanagements (vgl. Qualitätsmanagement).
Leistungsumfang:
- wiederkehrende Prüfungen
- Erstellung und Anpassung der Evaluierungsdokumente
- Koordination mit Arbeitsmediziner
- Erstellung von Begehungsberichten (Sicherheitsreport)